Anmeldung:
Montag, Dienstag und Donnerstag ab 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Tel. 0 63 41 - 5 32 42 Mobil: 0170 - 140 4004
Theoretischer Unterricht:
Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung Bis zu 4 x in der Woche theoretischer Unterricht möglich!
Der theoretische Unterricht muss nicht grau, trist und langweilig sein, sondern mit modernsten Lehrmitteln und einem gut gelaunten Fahrlehrer macht das Lernen Spaß.
Im theoretischen Unterricht wird der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff erforderlich. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren in den einzelnen Klassen. Um den Führerschein der Klasse B (PKW) erwerben zu können, muss der Fahranfänger 12 Doppelstunden Grund- und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff, d.h. insgesamt 14 Doppelstunden theoretischen Unterricht ableisten.
Die Mindestdauer vermindert sich um wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Der Einstieg ist jederzeit möglich - keine geschlossenen Lehrgänge. Zum Kennenlernen bieten wir für den Theorieunterricht eine kostenlose Schnupperstunde an. Wir empfehlen allen Schülern nicht nur zu Hause zu lernen, sondern auch in der Fahrschule zu üben und haben deshalb extra schon eine Stunde vor den Unterrichten geöffnet, sowie am Samstag. Da hat man auch die Zeit gezielt Fragen zu beantworten und zu besprechen.
Praktische Ausbildung (Klassen A, A1 und B):
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- Die praktische Ausbildung beginnt in der Regel während oder nach der theoretischen Ausbildung - Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrstunden zu je 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) - Die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben.
Für die Antragstellung bei der Behörde werden benötigt: Klassen: A - A1 - B - BE - M - L - T
- Personalausweis oder Geburtsurkunde - 1 Passbild BIOMETRISCH (35 mm x 45 mm) - Sehtestbescheinigung - Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe
Zusätzlich für das begleitende Fahren (17): - Führerschein- und Ausweiskopien von den Begleitpersonen
Klassen: C - CE - C1 - C1E - D - DE - D1 - D1E
- Personalausweis oder Geburtsurkunde - 1-2 Passbilder (35 x 45 mm) - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) - Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes - Nachweis Erste Hilfe - Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten für die Klassen D1-D1E-D-DE
Nachdem Sie sich bei der Fahrschule zum Führerschein angemeldet haben, ist der Führerschein beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen, ist der „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ abzugeben. Möchten Sie eine neue Führerscheinklasse erwerben, müssen Sie einen „Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis“ stellen. Beide Formulare erhalten Sie von uns. Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen, kann aber in Einzelfällen auch länger dauern. Das Straßenverkehrsamt schickt dann einen Prüfauftrag zum TÜV.
Theoretische und praktische Prüfungen können nur bei vorliegendem Prüfauftrag abgelegt werden.
Während der Antrag bei der Behörde geprüft und bearbeitet wird (ca. 4 bis 6 Wochen), sollte mit der Ausbildung begonnen werden, da es ja eine Mindestzahl von Theoriestunden zu je 90 Minuten gibt (Kl. B 14, Kl. A 16). Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnis vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. |