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Schulmotorrad der Klasse A
Ausbildungsklasse
Führerscheinklasse A
Die offene Motorradklasse – unbegrenzte Leistung auf zwei Rädern.
Mindestalter24 Jahre (Direkterwerb) · 20 Jahre (Aufstieg von A2) · 21 Jahre (Trikes)
Bemerkungen
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich
- Übungsstunden: nach Bedarf
- 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelfahrten (nur beim Direkterwerb)
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
