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Ausbildungsklasse
Führerscheinklasse L
Für Landwirtschaft & Co. – Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen.
Mindestalter16 Jahre
Bemerkungen
- nur theoretische Prüfung
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler & Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger