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Ausbildungsklasse
Mofa
Der erste Schritt ab 15 – mit Prüfbescheinigung aufs Mofa.
Mindestalter15 Jahre
Bemerkungen
- nur theoretische Prüfung
- keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung
- es muss kein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden
Kraftfahrzeuge
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auf ebener Bahn gewährleistet