B196
Fahrerschulung B196
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer
Motorleistungvon nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg
nicht übersteigt, geführt werden.
Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
– mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben
– mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen