FÜHRERSCHEINKLASSE B/B197

 – Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren

Bemerkungen:

– schließt die Klassen AM und L ein

– theoretische und praktische Prüfung

– Übungsstunden: nach Bedarf

– 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelfahrten

Kraftfahrzeuge

– zG bis 3500kg

– max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

– Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt

– Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

 B197 Automatikregelung – neu ab 01.04.2021

– die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen zu

   fahren, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde

Voraussetzungen:

– mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen

– 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen