MOFA
Mindestalter: 15 Jahre
Bemerkungen:
– nur theoretische Prüfung
– keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung
– es muss keinen Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden
Kraftfahrzeuge:
– einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt