MOFA

Mindestalter: 15 Jahre

Bemerkungen:

– nur theoretische Prüfung

– keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung

– es muss keinen Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden

Kraftfahrzeuge:

– einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt